Versand eAU via KIM 2021 verpflichtend
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind niedergelassene Ärzte ab 2021 verpflichtet, eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an den Kostenträger zu übermitteln (§ 341 SGB V). Dies muss zwingend über den TI-Kommunikationsstandard KIM (Kommunikation im Medizinwesen, ehemals KOM-LE) erfolgen. Weiterhin wurde die Vergütung nach EBM für den nichtelektronischen Versand von Arztbriefen um 50 Prozent reduziert. Für den Versand als eArztbrief mittels KV-Connect und später mittels KIM-Dienst erhalten Ärzte bereits jetzt eine wesentlich bessere Vergütung (§ 383 SGB V). Für den Übergang von KV-Connect zu KIM besteht eine Frist von 6 Monaten.
Damit eine Arztpraxis KIM nutzen kann, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Update des TI-Konnektors zum E-Health-Konnektor (PTV3). Mit diesem Update sind auch die Voraussetzungen zur Nutzung von Notfalldatenmanagement (NFDM) und elektronischem Medikationsplan (eMP) geschaffen.
- Ein zugelassener KIM-Dienst ist einzusetzen (I-Motion KIM-Dienst).
- Die KIM-Funktionen müssen in der Praxissoftware umgesetzt sein.
- Ein elektronischer Heilberufsausweis Generation 2 (eHBA G2) ist zu nutzen.
Dieser ist für eine rechtssichere elektronische Signatur erforderlich
KOMMENTAR:
Für die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen ist es notwendig sich rechtzeitig um notwendige Firmware für den Konnektor, den KIM – Dienst sowie den Heilberufeausweis eHBA der 2. Generation zu kümmern.
Den KIM – Dienst der I-MOTION können Sie heute schon bestellen. Bei der Bestellung des eHBA über medisign können Sie sich die Bestellung erstmal vormerken lassen. Sie werden benachrichtgt, sobald der eHBA bestellbar sein wird.