KIM – Dienst
Versand eAU via KIM 2021 verpflichtend Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind niedergelassene Ärzte ab 2021 verpflichtet, eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an den Kostenträger zu übermitteln (§ 341 SGB V). Dies muss zwingend über den TI-Kommunikationsstandard KIM (Kommunikation im Medizinwesen, ehemals KOM-LE) erfolgen. Weiterhin wurde die Vergütung nach EBM für den nichtelektronischen Versand von Arztbriefen um …